AGB’s

1 Allgemeines

1.1 Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Best Dental GmbH, im Nachfolgenden auch als Auftragnehmer benannt, ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Best Dental GmbH bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

2 Preise

2.1 Die Berechnung von Laborleistungen erfolgt zu den, am Tage der Lieferung laut Preislisten der Best Dental GmbH (BEL II, GKV/BEB, privat) gültigen Preisen sowie zuzüglich der jeweils aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die, am Tage der Ausstellung gültigen Preislisten der Best Dental GmbH. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 % Prozent erfolgt vor Beginn der Arbeit eine Rücksprache/Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z. B. Zähne, Edelmetall, Fertigteile, u.a.) verändern den Kostenvorschlag in jedem Fall.

3 Lieferzeit

Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragsnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Werksvertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

4 Versand

4.1 Die Abholung der Arbeitsunterlagen und der Versand der zahntechnischen Versorgungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5 Gewährleistung/Haftung

5.1 Der Auftraggeber hat die Anlieferungen sofort nach Empfang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die, für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Versorgung unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen.
5.2 Die Gewährleistungsdauer richtet sich in der Regel nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. ist, für den Fall, dass sie über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht, im Prothetikpass für die/den Patient(in)en aufgeführt.
5.3 Ein Gewährleistungsanspruch bei Reparaturen besteht nicht. Ein diesbezügliches Gewähren behält sich der Auftragnehmer allein vor.
5.4 Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
5.5 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters bzw. eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

6 Arbeitsunterlagen

Alle Arbeitsgänge werden mit großer Sorgfalt durchgeführt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der vom Auftraggeber angelieferten/eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind aber für den Sitz der Versorgung im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

7 Material- und Zubehörteilstellung

Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertig-teile, wie z. B. Geschiebe, Stege, Implantatabutments etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

8 Zahlung

8.1 Die Rechnungen bzw. monatlichen Sammelaufstellungen sind innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Rechnungseingang zahlbar. Zur Gewährung des Schnellzahlernachlasses (Skonto, Zahlung innerhalb von 10-14 Tagen nach Erhalt der monatlichen Sammelaufstellung der Einzelrechnungen) bedarf es einer gesonderten Konditionsvereinbarung mit der Best Dental GmbH.
Schecks oder Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht anerkannt.
8.2 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9 Eigentumsvorbehalt

9.1 An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten.
9.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Best Dental GmbH.
10.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Best Dental GmbH, sofern
a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.