Kombinations Versorgungen

Geschiebe-/Anker-/Stegtechnik

Zahnersatz, der sowohl aus festsitzenden als auch einem herausnehmbaren Teil besteht, nennt man Kombinationsversorgung.

Doppelkronen, als auch Geschiebe, Anker oder Stege, sind Verbindungselemente, die den festsitzenden Teil mit dem herausnehmbaren Teil der Versorgung verbinden. Im Gegensatz zu den Doppelkronen sind Geschiebe etc. als Verbindungselemente keine Leistungen der gesetz-lichen Krankenkassen, sondern privat zu bezahlen. Alle Verbindungselemente erfüllen ihre Aufgabe gleich gut. Gleichwohl erhält der gesetzlich versicherte Patient unter bestimmten Voraussetzungen auch dafür einen Festzuschuss, der dem der Teleskop-/Konuskrone entspricht. Die Leistung an sich bleibt aber privater Natur.

Geschiebe, Anker oder Stege werden verwendet, wenn eine Präparation des Zahnes für eine Doppelkrone nicht in Frage kommt, da diese durch ihre „Doppelwandigkeit“ mehr aufträgt. Für eine Doppelkrone muss der Zahnarzt mehr vom Zahn, der die Doppelkrone tragen soll, weg-nehmen und das ist aus medizinischer Sicht nicht immer möglich. Wird eine Doppelkrone auf einem präparierten Zahn hergestellt, der nicht genügend Platz dafür lässt, leidet die Ästhetik. Die Krone wirkt im Vergleich zu den Nachbarzähnen zu mächtig.

Mit einer „normalen“ Krone und einem anhängenden Geschiebe/Anker oder einem Steg zwi-schen zwei Kronen erreicht man die gleiche Funktionalität, aber ohne Risiko einer unerwünsch-ten Ästhetik.