Inlay, Onlay, Overlay, Veneer

Versorgung von Zahndefekten mit geringerem Ausmaß

Müssen an einem Zahn erkrankte Teile ersetzt werden, bei denen eine vom Zahnarzt hergestellte Zahnfüllung aus Kunststoff nicht ausreicht oder nicht gewünscht wird, kann der Zahntechniker je nach Größe und Lage des Defekt‘s ein Inlay, ein Onlay oder ein Overlay aus den verschiedensten Materialen herstellen (Edelmetall, Keramik, Komposite, Presskeramik, Zirkonoxid).

Zur ästhetischen Verschönerung eines Frontzahnes kann der Zahntechniker ein sogenanntes Veneer (eine individuelle, dünne Schale) herstellen, das dann vom Zahnarzt vor die dafür von ihm vorbereitete Zahnfläche geklebt wird.

Mit einem Veneer kann man unterschiedliche Ziele erreichen:

  • abradierte („klein gekaute“) Frontzähne „verlängern“ oder schmale „verbreitern“
  • verfärbte Zähne auf Dauer abdecken
  • Zahnspalte (Diastema) schließen

Egal ob Inlay oder Veneer, all die oben genannten Leistungen sind ausschließlich privater Natur. Als Kassenleistung gibt es in diesem Bereich nur die sogenannte Teilkrone aus Nicht-Edelmetall (NEM). Sie wird in der Regel für sehr großflächige Defekte (über alle Zahnhöcker) im Seitenzahn-bereich und im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung für sogenannte „Härtefallpatienten“ hergestellt. Sie glänzt metallen (silbrig), ist in Funktion und Qualität aber absolut zuverlässig und hochwertig.