Aufbiss-Schienen

Die Zahnmedizin kennt mehrere Indikationen, die das Tragen einer Zahnschiene erforderlich machen. Die von einem Zahntechniker herstellte Zahnschiene ist eine dem Zahnbogen und den vorhandenen Zähnen angepasste „Kunststoffauflage“, die die Zähne bis zu etwas über die Hälfte der Zahnhöhe (Zahnäquator) umfasst.

Sie dient zur Behandlung von Erkrankungen des Kausystems (Myoarthropathien). Ihr Ziel ist es, z. B. Über- und/oder Fehlbelastungen der Zähne (Substanzverlust (=Abrasion) durch Knirschen oder Pressen (= Bruxismus)) sowie der Kiefergelenke ( durch Verlagerung der Knorbelscheibe) zu beseitigen.

Die Erkrankung des Kausystems
kann Folgeerkrankungen iniziieren, wie z. B.:

  • eine Fehlregulation der Gesichtsmuskel- und der Kiefergelenke (craniomandibuläre Dysfunktion – CMD)
  • Kopfschmerzen, (mit der Fehldiagnose Migräne), als auch weitere Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich

Zahnschienen können für den Oberkiefer und/oder den Unterkiefer angefertigt werden und werden in der Regel nachts getragen. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Ausführungen – man unterscheidet zwischen „Adjustierten“ und „Nicht-Adjustierten“ Aufbissschienen.

Hier die wichtigsten adjustierten Aufbiss-Schienen und deren zahnmedizinische Indikation:

  • Adjustierte Aufbissschiene
    zur Verhinderung von Zahnsubstanzverlust, wenn bei geschlossenenem Kiefer eine mangelhafte Auflage der Kauflächen vorliegt (durch Zahnfehlstellungen) bzw. Neueinstellung der Kiefergelenke (Vermessung)
  • Knirscherschiene
    zur Verhinderung von Zahnsubstanzverlust, wenn Bruxismus (Knirschen, Reiben, Pressen) vorliegt
  • Bissführungsplatte
    zur Veränderung der Kieferhaltung

Hier die wichtigsten Nicht-adjustierten Aufbiss-Schienen und deren zahnmedizinische Indikation:

  • Miniplast-/Retentionsschiene
    zur Fixierung gelockerter Zähne bzw. um eine erreichte Zahnposition zu halten oder zur Stabilisierung bzw. Fixierung der Zahnreihe nach einer Zahnbehandlung. Wird die Retentionsschiene nicht ausreichend getragen, können sich die Zähne nach einer kieferorthopädischen Behandlung wieder erheblich verschieben
  • Wundverband/-Medikamententrägerschiene
    zum Abdecken von Wunden im Mund und zum sicheren Einbringen eines Medikamentes an eine definierte Stelle im Mund.

Alle bis hierhin genannten Schienen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten dafür werden zu 100% von den Krankenkassen übernommen. Sie werden tiefgezogen, geschüttet und neuerdings hauptsächlich aber gefräst. Die Schienen sind aus PMMA-Kunststoff und durchsichtig. Sie können hart, weich oder hart/weich hergestellt werden.

Die Produktpalette im Bereich der Schienen ist groß. Nachfolgend ein paar Beipiele für Schie-nen, die nicht oder nur nach Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden:

  • Okklusionsschiene
    zur Entspannung der Kaumuskulatur bzw. der Muskulatur des Bewegungsapparates
  • Strahlenschutzschiene
    zum Schutz des Weichgewebes während einer Tumorbestrahlung im Kopf-/Halsbereich. Der Fachbegriff dazu lautet: Schleimhautretraktor. Er bewirkt eine Dosisreduktion an den Mundschleimhäuten
  • Michigan-Schiene
    sie entspricht heute der einphasigen adjustierten Aufbiss-Schiene
  • Sportmundschutz
    zum Schutz der Zähne bei unterschiedlichen Sportarten – wie Scaten, Handball, Eishockey, Boxen etc.

Die Experten der Best Dental GmbH favorisieren hier das Produkt „Playsafe“ der Firma Erkodent. „Playsafe“-Mundschutze können auf den Träger individualisert werden – mit Namen, farblich, mit Vereinslogo, Motiven etc.
Je nach Sportart gibt es verschiedene Ausführungen – von „light“ bis „heavy pro“.
Das Material ist frei von Weichmachern.