Befundorientierter Festzuschuss

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die nicht im Rahmen der sogenannten Regelversorgung (medizinisch notwendig, wirtschaftlich, ausreichend) abgebildet sind, fallen seit 2005, mit Beginn der sogenannten „Befundorientierten Festzuschüsse“, als Mehrleistungen dem Patienten privat zur Last.

Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz hinzu?

Gesetzlich versicherte Kassenmitglieder unter einer bestimmten Einkommensgrenze haben nur Anspruch auf die Leistungen der Regelversorgung (die Krankenkasse übernimmt in diesen Fällen alle Kosten (Härtefallregelung)).

Wünscht der Härtefallpatient dennoch Mehrleistungen, also Leistungen außerhalb der Regelversorgung (gleichartige oder auch andersartige Leistungen), verliert er den Anspruch auf die komplette Übernahme der Kosten durch seine gesetzliche Krankenkasse und wird abrechnungstechnisch, trotz seines geringen Einkommens, wie jeder andere Kassenpatient behandelt. Für Patienten mit geringem Einkommen, aber in Bezug auf die Versorgung, mit besonderen, zusätzlichen Wünschen, hat Best Dental mit der DentaLogik Smart eine sich loh-nende Alternative.

Befundorientierter Festzuschuss